AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Nutzung und Haftung

Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Einrichtungen des Ringside GYM Zürich während den vereinbarten Gruppen- und/oder Privattrainings auf eigenes Risiko. Das Mitglied verpflichtet sich, die Betriebs- und Hausordnung einzuhalten und den Weisungen des Trainerpersonals Folge zu leisten.


Ein Nichtbefolgen der Weisungen kann nach einer einmaligen mündlichen oder schriftlichen Abmahnung den sofortigen und entschädigungslosen Ausschluss aus dem Trainingsbetrieb zur Folge haben.


Die Leitung des Ringside GYM Zürich verpflichtet sich, für das Mitglied während den gebuchten Einheiten eine entsprechende Trainingskapazität bereitzuhalten. Die Betreuung und Leitung der Kurse wird durch qualifizierte Trainerinnen und Trainer gewährleistet.


Das Ringside GYM Zürich übernimmt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder gesundheitliche Schäden des Mitglieds sowie für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von mitgebrachten Wertsachen und Gegenständen.


2. Widerhandlung bezüglich erlernter Techniken

Die im Ringside GYM Zürich erlernten Kampfsport- und Selbstverteidigungstechniken dienen ausschliesslich der verhältnismässigen Selbstverteidigung, der sportlichen Ausübung im Training sowie der Teilnahme an offiziell geführten Wettkämpfen eingetragener Verbände.


Jeglicher Missbrauch der erlernten Techniken ausserhalb dieser Rahmenbedingungen führt zu einem sofortigen Trainingsverbot und dem fristlosen Ausschluss aus dem Ringside GYM Zürich. Eine Rückerstattung bereits bezahlter Beiträge ist ausgeschlossen.


3. Zahlungsfristen und Konditionen

Die Mitgliedschaftsbeiträge sind vor Beginn der jeweiligen Laufzeit vollständig zu begleichen. Die Zahlung kann in bar, per Banküberweisung oder via TWINT erfolgen.


Bei nicht fristgerechter Zahlung gerät das Mitglied automatisch in Verzug. Für die Bearbeitung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen wird eine Gebühr von CHF 20.00 pro Mahnung erhoben. Werden individuelle Teilzahlungsvereinbarungen nicht fristgerecht eingehalten, wird ein zusätzlicher Bearbeitungsaufwand von CHF 50.00 verrechnet.


4. Laufzeit, Übertragbarkeit und Kündigung

Die Mitgliedschaft wird fest für eine Laufzeit von 6 oder 12 Monaten abgeschlossen.


  • Persönliches Abonnement: Das Abonnement ist rein persönlich und nicht übertragbar. Es darf weder an Dritte abgetreten, vermietet noch übertragen werden.

  • Automatische Verlängerung: Sofern die Mitgliedschaft nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich (per Brief oder E-Mail) gekündigt wird, verlängert sie sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit.

5. Trainingsunterbrüche (Time-Stop) und Betriebsferien

Versäumte oder nicht wahrgenommene Kursstunden werden nicht rückerstattet und entbinden das Mitglied nicht von seiner vertraglichen Zahlungspflicht.


Trainingsunterbrüche (z. B. bei Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft) ab einer Dauer von mehr als einem Monat können nach vorheriger schriftlicher Ankündigung und unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (z. B. ärztliches Zeugnis) in Form einer Gutschrift/Abo-Verlängerung gewährt werden.


Die Termine von Betriebsferien und schliessungsbedingten Feiertagen werden vom Ringside GYM Zürich rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben. Während der Betriebsferien besteht kein Anspruch auf Beitragsrückerstattung oder automatische Abo-Verlängerung.


6. Persönliche Ausrüstung

Jedes Mitglied ist für das Mitbringen und den einwandfreien Zustand seiner persönlichen Ausrüstung selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich, zu jedem Training mindestens die Ausrüstungsgegenstände mitzuführen, die auf der internen Checklist «Notwendig» aufgeführt sind.


7. Parkplätze

Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschliesslich auf den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Parkplätzen gestattet. Das unberechtigte Parken auf privaten Parkplätzen Dritter kann eine kostenpflichtige Verzeigung oder Abschleppung durch den jeweiligen Eigentümer nach sich ziehen.


8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Zürich.